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Emissionsorientierte KFZ-Steuer Wohnmobile,
Stand: 2006
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Zulassungspflichtige Wohnmobile
werden allgemein nach dem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht
besteuert. Die kraftfahrzeugsteuerliche Abgrenzung dieser Fahrzeuggruppe
gegenüber Pkw richtet sich grundsätzlich nach dem Verkehrsrecht. Die
Steuerverwaltung ist jedoch hinsichtlich der Fahrzeugart nicht an die
Feststellung der Verkehrsbehörde gebunden.
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Übersicht über die KFZ-Steuer
Einstufung für Wohnmobile
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Emissionsschlüsselnummer
(siehe Fahrzeugpapiere 5. und 6. Stellen der Schlüsselnr. zu 1.) |
Schadstoffklasse /
Geräuschklasse |
Steuertarif (siehe
unten) |
| 91 (1) |
EEV 2 / G1 |
(a) |
| 90 (1) |
EEV 2 |
(a) |
| 84 (1) |
S5 / G1 |
(a) |
| 83 (1) |
S5 |
(a) |
| 35, 81 (1) |
S4 / G1 |
(a) |
| 80 (1) |
S4 |
(a) |
| 34, 45, 55, 71 (1) |
S3 / G1 |
(a) |
| 70 (1) |
S3 |
(a) |
| 21, 22, 33, 44, 54, 61 |
S2 / G1 |
(a) |
| 20, 60 |
S2 |
(a) |
| 11, 12, 31, 32, 41, 42, 43, 51,
52, 53 |
S1 / G1 |
(b) |
| 10, 30, 40, 50 |
S1 |
(b) |
| 01, 02 |
G1 |
(c) |
| 00, 88 |
- |
(d) |
-
Die Zuordnung der neuen
Schlüsselnummern (EG-Abgasnorm nach der Richtlinie 1999/96/EG) zu den
jeweiligen Schadstoff- und Geräuschklassen der Anlage XIV zu § 48 StVZO
wird noch mit einer Änderungsverordnung erfolgen, insoweit sind die
vorgenommenen Einstufungen vorläufig.
-
Enhanced Environmentally
friendly Vehicle.
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Höhe der KFZ-Steuer für Wohnmobile
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| Die Steuer für Lkw
über 3,5 t je angefangene 0,2 t Gesamtgewicht: |
(a)
Schadstoffklasse
S2, S3, S4, S5 und EEV mit und ohne G1 |
(b)
Schadstoffklasse S1 mit und ohne G1 |
(c)
Geräusch- klasse G1 |
(d)
alle übr. Lkw über 3,5 t |
| bis zu 2 t |
6,42 € |
6,42 € |
9,64 € |
11,25 € |
| 2 t bis 3 t |
6,88 € |
6,88 € |
10,30 € |
12,02 € |
| 3 t bis 4 t |
7,31 € |
7,31 € |
10,97 € |
12,78 € |
| 4 t bis 5 t |
7,75 € |
7,75 € |
11,61 € |
13,55 € |
| 5 t bis 6 t |
8,18 € |
8,18 € |
12,27 € |
14,32 € |
| 6 t bis 7 t |
8,62 € |
8,62 € |
12,94 € |
15,08 € |
| 7 t bis 8 t |
9,36 € |
9,36 € |
14,03 € |
16,36 € |
| 8 t bis 9 t |
10,07 € |
10,07 € |
15,11 € |
17,64 € |
| 9 t bis 10 t |
10,97 € |
10,97 € |
16,44 € |
19,17 € |
| 10 t bis 11 t |
11,84 € |
11,84 € |
17,74 € |
20,71 € |
| 11 t bis 12 t |
13,01 € |
13,01 € |
19,51 € |
22,75 € |
| 12 t bis 13 t |
14,32 € |
14,32 € |
21,47 € |
25,05 € |
| 13 t bis 14 t |
15,77 € |
15,77 € |
23,67 € |
27,61 € |
| 14 t bis 15 t |
15,77 € |
26,00 € |
39,01 € |
45,55 € |
| 15 t |
15,77 € |
36,23 € |
54,35 € |
63,40 € |
| max. Jahressteuer |
664,68 € |
1.022,58 € |
1.533,88, € |
1.789,52 € |
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Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind
grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei
Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare
Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an
mail@pkwsteuer.de
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Achtung:
Gesetzentwurf zur Änderung der KFZ-Steuer für Wohnmobile
Die bisherige Regelung, nach der schwere Wohnmobile und Geländewagen über 2,8
Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wie Nutzfahrzeuge besteuert und somit relativ
günstig waren, gilt seit 1. Januar 2006 nicht mehr.
Nach einem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat am 21. Dezember 2005 beim
Deutschen Bundestag eingebracht hat, sollen Wohnmobile künftig wie PKW auf Basis
des Hubraums unter Berücksichtigung der Schadstoffemission besteuert werden.
Damit müssen Besitzer von schweren Wohnmobilen mit einer Erhöhung um bis zu 500
Prozent rechnen.
Um Härtefälle zu vermeiden, ist zunächst ein gestaffelter Abschlag vorgesehen:
jährlicher Abschlag für Wohnmobile von 2,8 t bis 3,5 t zulässiges
Gesamtgewicht:
2006: -40 %
2007: -40 %
2008: -40 %
2009: -25 %
2010: -25 %
ab 2011: dauerhaft -20 %
jährlicher Abschlag für Wohnmobile über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht:
2006: -50 %
2007: -50 %
2008: -50 %
2009: -30 %
2010: -30 %
ab 2011: dauerhaft -20 %
Die Gesetzesänderung ist noch nicht verabschiedet. Da aber vorgesehen ist, nach
Verabschiedung des Gesetzes den neuen meist erheblich höheren Steuersatz
rückwirkend ab Januar 2006 anzusetzen, rät der ADAC dazu, besonders ältere
Wohnmobile mit Hubraum starken Motoren bei Nichtgebrauch zunächst still zu legen
und die weitere Entwicklung abzuwarten.
Die Mehrbelastung ist enorm. Bei einem Diesel-Fahrzeug von 3,1 Tonnen zul.
Gesamtgewicht mit Euro-1-Einstufung beträgt beispielsweise der neue Steuersatz
27,35 Euro pro 100 ccm. Mit dem geplanten Abschlag von 40 Prozent ergibt dies
für einen 2,8l-Motor eine Jahressteuer von 459,48 Euro. Bei einem gleichartigen
Wohnmobil, das nicht Euro 1 entspricht, beträgt die jährliche Belastung über 630
Euro, und ab dem Jahr 2011 sogar über 840 Euro. Bisher waren es weniger als 200
Euro.
Ein weiteres Problem dürfte auf die Besitzer älterer Wohnmobile zukommen. Denn
nicht schadstoffgeminderte Fahrzeugen sind nach Inkrafttreten der Neuregelung
praktisch unverkäuflich. Hier fordert der ADAC eine Übergangsfrist von einigen
Jahren, während der sich die Steuerberechnung an der bisherigen
Gewichtsbesteuerung orientieren sollte.
Mit der Steuererhöhnung wollte der Gesetzgeber in erster Linie die Besitzer von
Geländewagen treffen. Deshalb stopfte er eine Lücke in der
Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung – und traf damit auch die Eigentümer von
Wohnmobilen.
Quelle: www.pkwsteuer.de/wohnmobil.html
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