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Reimo

 

 

 

 

Emissionsorientierte KFZ-Steuer Wohnmobile,
Stand: 2006

 

Zulassungspflichtige Wohnmobile werden allgemein nach dem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Die kraftfahrzeugsteuerliche Abgrenzung dieser Fahrzeuggruppe gegenüber Pkw richtet sich grundsätzlich nach dem Verkehrsrecht. Die Steuerverwaltung ist jedoch hinsichtlich der Fahrzeugart nicht an die Feststellung der Verkehrsbehörde gebunden.


 

Übersicht über die KFZ-Steuer Einstufung für Wohnmobile

 
Emissionsschlüsselnummer
(siehe Fahrzeugpapiere 5. und 6. Stellen der Schlüsselnr. zu 1.)
Schadstoffklasse / Geräuschklasse Steuertarif (siehe unten)
91 (1) EEV 2 / G1 (a)
90 (1) EEV 2 (a)
84 (1) S5 / G1 (a)
83 (1) S5 (a)
35, 81 (1) S4 / G1 (a)
80 (1) S4 (a)
34, 45, 55, 71 (1) S3 / G1 (a)
70 (1) S3 (a)
21, 22, 33, 44, 54, 61 S2 / G1 (a)
20, 60 S2 (a)
11, 12, 31, 32, 41, 42, 43, 51, 52, 53 S1 / G1 (b)
10, 30, 40, 50 S1 (b)
01, 02 G1 (c)
00, 88 - (d)


 

  1. Die Zuordnung der neuen Schlüsselnummern (EG-Abgasnorm nach der Richtlinie 1999/96/EG) zu den jeweiligen Schadstoff- und Geräuschklassen der Anlage XIV zu § 48 StVZO wird noch mit einer Änderungsverordnung erfolgen, insoweit sind die vorgenommenen Einstufungen vorläufig.

  2. Enhanced Environmentally friendly Vehicle.


 

Höhe der KFZ-Steuer für Wohnmobile

 

Die Steuer für Lkw über 3,5 t je angefangene 0,2 t Gesamtgewicht: (a)
Schadstoffklasse
S2, S3, S4, S5 und EEV mit und ohne G1
(b)
Schadstoffklasse S1 mit und ohne G1
(c)
Geräusch- klasse G1
(d)
alle übr. Lkw über 3,5 t
bis zu 2 t 6,42 € 6,42 € 9,64 € 11,25 €
2 t bis 3 t 6,88 € 6,88 € 10,30 € 12,02 €
3 t bis 4 t 7,31 € 7,31 € 10,97 € 12,78 €
4 t bis 5 t 7,75 € 7,75 € 11,61 € 13,55 €
5 t bis 6 t 8,18 € 8,18 € 12,27 € 14,32 €
6 t bis 7 t 8,62 € 8,62 € 12,94 € 15,08 €
7 t bis 8 t 9,36 € 9,36 € 14,03 € 16,36 €
8 t bis 9 t 10,07 € 10,07 € 15,11 € 17,64 €
9 t bis 10 t 10,97 € 10,97 € 16,44 € 19,17 €
10 t bis 11 t 11,84 € 11,84 € 17,74 € 20,71 €
11 t bis 12 t 13,01 € 13,01 € 19,51 € 22,75 €
12 t bis 13 t 14,32 € 14,32 € 21,47 € 25,05 €
13 t bis 14 t 15,77 € 15,77 € 23,67 € 27,61 €
14 t bis 15 t 15,77 € 26,00 € 39,01 € 45,55 €
15 t 15,77 € 36,23 € 54,35 € 63,40 €
max. Jahressteuer 664,68 € 1.022,58 € 1.533,88, € 1.789,52 €


 



Bitte Beachten!

Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

 

Alle Angaben ohne Gewähr

 


Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an
mail@pkwsteuer.de

 


 

Achtung:
Gesetzentwurf zur Änderung der KFZ-Steuer für Wohnmobile

Die bisherige Regelung, nach der schwere Wohnmobile und Geländewagen über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wie Nutzfahrzeuge besteuert und somit relativ günstig waren, gilt seit 1. Januar 2006 nicht mehr.

Nach einem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat am 21. Dezember 2005 beim Deutschen Bundestag eingebracht hat, sollen Wohnmobile künftig wie PKW auf Basis des Hubraums unter Berücksichtigung der Schadstoffemission besteuert werden.

Damit müssen Besitzer von schweren Wohnmobilen mit einer Erhöhung um bis zu 500 Prozent rechnen.

Um Härtefälle zu vermeiden, ist zunächst ein gestaffelter Abschlag vorgesehen:


jährlicher Abschlag für Wohnmobile von 2,8 t bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht:

2006: -40 %
2007: -40 %
2008: -40 %
2009: -25 %
2010: -25 %
ab 2011: dauerhaft -20 %


jährlicher Abschlag für Wohnmobile über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht:

2006: -50 %
2007: -50 %
2008: -50 %
2009: -30 %
2010: -30 %
ab 2011: dauerhaft -20 %


Die Gesetzesänderung ist noch nicht verabschiedet. Da aber vorgesehen ist, nach Verabschiedung des Gesetzes den neuen meist erheblich höheren Steuersatz rückwirkend ab Januar 2006 anzusetzen, rät der ADAC dazu, besonders ältere Wohnmobile mit Hubraum starken Motoren bei Nichtgebrauch zunächst still zu legen und die weitere Entwicklung abzuwarten.

Die Mehrbelastung ist enorm. Bei einem Diesel-Fahrzeug von 3,1 Tonnen zul. Gesamtgewicht mit Euro-1-Einstufung beträgt beispielsweise der neue Steuersatz 27,35 Euro pro 100 ccm. Mit dem geplanten Abschlag von 40 Prozent ergibt dies für einen 2,8l-Motor eine Jahressteuer von 459,48 Euro. Bei einem gleichartigen Wohnmobil, das nicht Euro 1 entspricht, beträgt die jährliche Belastung über 630 Euro, und ab dem Jahr 2011 sogar über 840 Euro. Bisher waren es weniger als 200 Euro.

Ein weiteres Problem dürfte auf die Besitzer älterer Wohnmobile zukommen. Denn nicht schadstoffgeminderte Fahrzeugen sind nach Inkrafttreten der Neuregelung praktisch unverkäuflich. Hier fordert der ADAC eine Übergangsfrist von einigen Jahren, während der sich die Steuerberechnung an der bisherigen Gewichtsbesteuerung orientieren sollte.

Mit der Steuererhöhnung wollte der Gesetzgeber in erster Linie die Besitzer von Geländewagen treffen. Deshalb stopfte er eine Lücke in der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung – und traf damit auch die Eigentümer von Wohnmobilen.

Quelle: www.pkwsteuer.de/wohnmobil.html